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   RG, 12.02.1934 - 3 D 1428/33   

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RG, 12.02.1934 - 3 D 1428/33 (https://dejure.org/1934,1)
RG, Entscheidung vom 12.02.1934 - 3 D 1428/33 (https://dejure.org/1934,1)
RG, Entscheidung vom 12. Februar 1934 - 3 D 1428/33 (https://dejure.org/1934,1)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 283; KO (a.F.)§ 239, § 241

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Das Gesetz hat die bevorzugte Befriedigung eines 1 Gläubigers wegen des darin liegenden geringeren Verschuldens besonders geregelt und milder bestraft (§ 241 KO; RGSt 68, 368; RG in JW 1934, 1290).
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Er ist eine Sondervorschrift und schließt die Anwendung des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO aus, sofern der Schuldner nicht etwa die Konkursmasse über die Bevorzugung des einzelnen Gläubigers hinaus schädigen will (RGSt 6, 94 [95]; 66, 88 [91]; 68, 368 [369]; RG JW 1934, 1290; 1934, 1500; BGH v.25.11.54, 3 StR 844/53, insoweit in BGHSt 7, 146 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

    In diesem Fall würde zwischen der Gläubigerbegünstigung und dem Bankrott Tateinheit bestehen (RG JW 1934, 1290; BGH bei Herlan GA 1953, 76; BGH GA 1962, 146, 147; BGH NJW 1969, 1494, 1495).
  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61

    Rechtsmittel

    Der Gläubigerbenachteiligungsabsicht steht es nicht im Wege, daß der Angeklagte möglicherweise auch gehandelt hat, um später die Gläugiger der GmbH P. im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gleichmäßig und bestmöglich zu befriedigen; denn die Gläubigerbenachteiligungsabsicht braucht weder der Endzweck noch der einzige Zweck seines Handelns zu sein (RG JW 1934, 1290 und 1500; BGH Urt. v. 10. August 1951 -4 StR 202/51 = LM § 239 KO Nr. 2; Urt. v. 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53).
  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 592/75

    Strafbarkeit wegen Bankrotts - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

    Es genügt sogar, wenn dem Gemeinschuldner die künftige Gesundung seines Geschäfts und die spätere Befriedigung der Gläubiger vorgeschwebt haben (RG JW 1934, 1290 Nr. 10; BGH LM KO § 239 Nr. 2).
  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 384/53
    Regelmäßig wird zwar die Absicht der Bevorzugung einzelner Gläubiger auch diesen Willen in sich schließen (RG JW 1934, 1290 Nr. 10).
  • BGH, 16.11.1965 - 1 StR 364/65

    Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts - Strafbarkeit wegen Untreue -

    Diese Absicht wird, wie das Landgericht mit Recht annimmt, nicht dadurch ausgeschlossen, daß dem Angeklagten als Endziel vorgeschwebt haben mag, den Zusammenbruch seiner Firmen zu vermeiden, wenn die Gläubiger die Weiterarbeit ermöglichten (vgl. RG JW 1934, 1290 Nr. 10 und JW 1934, 1500 Nr. 18; BGH LM Nr. 2 zu KO § 239).
  • BGH, 28.10.1954 - 4 StR 346/54

    Rechtsmittel

    Regelmässig wird zwar die Absicht der Bevorzugung einzelner Gläubiger auch diesen Willen in sich schliessen (RG JW 1934, 1290 Nr. 10).
  • BGH, 30.10.1952 - 3 StR 334/51

    Rechtsmittel

    Er geht nicht nur dem Verbrechen des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO vor, so dass Tateinheit regelmässig nicht in Betracht kommt (vgl RGSt 66, 88; 68, 368und RG JW 1934, 1290); es darf auch, wenn die Gläubigerbegünstigung nicht zur Vollendung kommt, nicht auf den Tatbestand des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO zurückgegriffen werden.
  • BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64

    Rechtsmittel

    Daraus ergibt sich zugleich der Vorsatz, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen (RG JW 1934, 1290).
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